Veröffentlicht am 11. November 2010 von opendataberlin
“Am 10. Nov. 2010 stellte der Senat nach Absprache mit den privaten Anteilseignern die Verträge zu den Berliner Wasserbetrieben vollständig ins Netz.” Was so einfach klingt, war den Engagierten, die für einen Volksentscheid Unterschriften sammelten, viel Schweiss wert – und mit Erfolg, dann kam wenige Tage später die TAZ und leakte die Verträge auf ihrer Seite. Die ganze Thematik We open governments war für Berlin nicht mehr weit weg, sondern hier – es kann der Nachbar sein.
Berlin hat nun gestern entschieden, die Verträge auch öffentlich und offiziell ins Netz zu stellen, die komplette Fassung. Die Bürger, die das lesen, sind ihrerseits nahe dran, die Fassung zu verlieren – was um alles in der Welt hat sich der Schwrz-rote Senat damals gedacht …fragen sich alle.
Kennen heisst aber eben noch nicht, sie ändern zu können, insofern haben auch wir jetzt die Debatte um den Wert des Wissens, der Transparenz und das Nachdenken, was damit nu anzufangen ist.
Veröffentlicht am 9. November 2010 von opendataberlin
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-agrarsubentionen-europaeischer-gerichtshof-kippt-online-veroeffentlichung-1.1021379″
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 110/10
Luxemburg, den 9. November 2010
Presse und Information
Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-92/09 und C-93/09
Volker und Markus Schecke GbR und Hartmut Eifert / Land Hessen
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über
die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Landwirtschaftsfonds sind
teilweise ungültig
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer
solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel
der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme
Nach dem für die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
geltenden Unionsrecht gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche
Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Beträge, die jeder Begünstigte aus diesen
Fonds erhalten hat1.
Auf der Internetseite der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werden die
Namen der Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln, der Niederlassungs- oder Wohnort der
Empfänger mit Postleitzahl und die Höhe der Jahresbeträge bereitgestellt. Die Seite ist mit einer
Suchfunktion ausgestattet.
Die Volker und Markus Schecke GbR, ein landwirtschaftlicher Betrieb (Rechtssache C-92/09), und
Hartmut Eifert, Inhaber eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (Rechtssache C-93/09),
hatten für das Wirtschaftsjahr 2008 bei der zuständigen lokalen Behörde Anträge auf
Agrarbeihilfen aus dem EGFL und dem ELER gestellt, denen mit Bescheiden vom Dezember 2008
entsprochen wurde.
Mit ihren Klagen haben die Volker und Markus Schecke GbR und Hartmut Eifert beim
Verwaltungsgericht Wiesbaden beantragt, das Land Hessen zu verpflichten, die sie betreffenden
Daten nicht zu veröffentlichen. Da das nationale Gericht in den Rechtsvorschriften der
Europäischen Union über die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Daten durch die Bundesanstalt
einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten
sieht, hat es den Gerichtshof ersucht, die Gültigkeit dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.
Der Gerichtshof stellt fest, dass sich die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
anerkannte Achtung des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten auf
jede Information erstreckt, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betrifft, dass
aber auch Einschränkungen des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten gerechtfertigt
sein können, wenn sie denen entsprechen, die im Rahmen der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geduldet werden.
1
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(ABl. L 209, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 des Rates vom 26. November 2007 (ABl. L 322, S. 1)
geänderten Fassung und Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1290/2005 hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die
Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 76, S. 28). http://www.curia.europa.eu
Die Veröffentlichung von Daten mit den Namen der Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln und
der genauen Beträge, die sie erhalten haben, auf einer Internetseite stellt, wie der Gerichtshof
weiter ausführt, aufgrund der Tatsache, dass Dritte Zugang zu diesen Daten erhalten, eine
Verletzung des Rechts der betroffenen Empfänger auf Achtung ihres Privatlebens im Allgemeinen
und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten im Besonderen dar. Eine solche Verletzung ist nur
dann gerechtfertigt, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist, den Wesensgehalt dieser Rechte achtet
und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist und den von der
Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des
Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entspricht. Außerdem müssen sich die
Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf
das absolut Notwendige beschränken.
Der Gerichtshof befindet in diesem Zusammenhang, dass zwar in einer demokratischen
Gesellschaft die Steuerzahler einen Anspruch darauf haben, über die Verwendung der öffentlichen
Gelder informiert zu werden, dass aber gleichwohl eine ausgewogene Gewichtung der
verschiedenen beteiligten Interessen vor dem Erlass der angefochtenen Bestimmungen die
Prüfung der Frage durch die betreffenden Organe erforderte, ob die Veröffentlichung von Daten
unter namentlicher Nennung aller betroffenen Empfänger und der genauen Beträge, die jeder von
ihnen aus dem EGFL und dem ELER erhalten hat, in jedem Mitgliedstaat auf einer speziellen frei
zugänglichen Internetseite – und zwar ohne dass nach Bezugsdauer, Häufigkeit oder Art und
Umfang der erhaltenen Beihilfen unterschieden wird – nicht über das hinausging, was zur
Erreichung der verfolgten berechtigten Ziele erforderlich war. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass
der Rat und die Kommission bestrebt gewesen wären, hinsichtlich natürlicher Personen als
Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln eine solche ausgewogene Gewichtung vorzunehmen.
Der Gerichtshof gelangt somit zu dem Ergebnis, dass der Rat und die Kommission die durch
die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Grenzen
überschritten haben, indem sie die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten aller
natürlichen Personen, die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln sind, vorgeschrieben
haben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während deren sie solche
Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu
unterscheiden. Insoweit erklärt der Gerichtshof daher bestimmte Vorschriften der
Verordnung Nr. 1290/2005 und die Verordnung Nr. 259/2008 als Ganzes für ungültig.
In Anbetracht der großen Zahl von Veröffentlichungen, die in den Mitgliedstaaten auf der
Grundlage von Rechtsvorschriften erfolgt sind, die als gültig angesehen wurden, erkennt der
Gerichtshof darauf, dass die festgestellte Ungültigkeit dieser Bestimmungen nicht zulässt,
die Wirkungen der Veröffentlichung der Listen von Empfängern von EGFL- und ELER-Mitteln in
Frage zu stellen, die die nationalen Behörden in der Zeit vor dem Tag der Verkündung des
Urteils in diesen Rechtssachen vorgenommen haben.
Veröffentlicht am 5. November 2010 von opendataberlin
Die Zeitschrift “Kommune21″ berichtet in ihrer neuen Ausgabe 10/2010 über ein Projekt an der Universität Trier, bei dem eine Methode entwickelt wurde, den öffentlichen Haushalt georeferenziert abzubilden. Damit wird Transparenz hinsichtlich der Planung und Verteilung öffentlicher Gelder geschaffen. Im Projekt ist es gelungen, 50% der Mittel mit einer Verortung (Schulen, Bibliotheken, Parks oder Straßenbau) zu versehen.
Mehr unter: http://www.uni-trier.de/index.php?id=33657
Veröffentlicht am 28. Oktober 2010 von opendataberlin
Im Rahmen der umfangreichen Initiativen zu mehr Transparenz geht die BVV Marzahn-Hellersdorf voran – m.W. auch beipielhaft in Berlin. Das Bezirksparlament überträgt seine Sitzungen per Livestream -
das ist gerade für jene Bürgerinnen und Bürger, die das zu Haus verfolgen wollen, ein toller Service.
Hier der Link und gerade JETZT wird übertragen, so dass das auch jeder mal ausprobieren kann,,,, http://www.ustream.tv/channel/bvv-marzahnhellersdorf
Laut einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichen repräsentativen Umfrage des Instituts Infratest Dimap befürworteten 71 Prozent der Wahlberechtigten in der Bundesrepublik die Aussage, dass eine Online- Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen die Demokratie verbessere und das Verhältnis zur Politik und Verwaltung verbessere.
Die Bereitschaft, sich über das Internet aktiv an der Gestaltung des politischen Lebens in einer Gemeinde zu beteiligen, fällt allerdings geringer aus. 32 Prozent würden sich «auf jeden Fall beteiligen», 37 Prozent «eventuell» und 28 Prozent «wahrscheinlich nicht» oder «nicht beteiligen».
Die Umfrage unter 1000 Wahlberechtigten wurde von dem Expertenkreis «Internet und Gesellschaft Co://aboratory» in Auftrag gegeben, in dem Experten aus der Internet-Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Online-Szene über netzpolitische Fragen diskutieren. Der Arbeitskreis wird von Google finanziell unterstützt.
Veröffentlicht am 12. Oktober 2010 von opendataberlin
Die Umfrage auf www.berlin.de , die bereits beim G20 camp viel Aufmerksamkeit erregte ( nochmals danke an alle, die mitgemacht haben ) zeigt ganz klar:
es gibt ein großes Interesse am Thema innerhalb der Akteure, viele interessieren sich für den offenen Aushandelungsprozess in Berlin.
Veröffentlicht am 12. Oktober 2010 von opendataberlin
Spannend am Leben in der realen, praktischen Welt ist, dass es eine schöne Diskrepanz zwischen dem gibt, was man selbst wünscht und jenem, was man selbst zu leisten gewillt ist im eigenen Arbeitsbereich.
Wer in ein Restaurant geht, will wissen, was er isst und Kennzeichensysteme sind willkommen – die Restaurantbesitzer sehen das interessenbedingt anders. Ein neues Beispiel für die gute Intention, Transparenz und Offenheit umzusetzen, ist der Vorstoß von Senator Zöllner in Berlin.
Für viele Eltern ist die Auswahl der richtigen Schule ein absolut schwerwiegendes Problem. Hier sollte jede Unterstützung willkommen sein. Senator Zöllner will also jetzt Testergebnisse und Inspektionsberichte veröffentlichen und so die Schulen für Eltern und Schüler besser vergleichbar machen.
Vorstoß des BildungssenatorsSchulvergleich: Zöllners Pläne beunruhigen Lehrer
Debatte angestoßen: Bildungssenator Jürgen Zöllner bringt mehr Wettbewerb ins Spiel. – Foto: Mike Wolff
Die von Bildungssenator Zöllner ins Spiel gebrachte Veröffentlichung von Tests ist umstritten. Eltern und Schulpolitiker warnen vor Gefahren.
Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) will den Wettbewerb unter Berlins Schulen anregen – mit seinem Vorstoß für die umfassende Veröffentlichung von Testergebnissen und Inspektionsberichten hat er jetzt eine kontroverse Debatte unter Pädagogen, Politikern und Eltern angeregt. Der Tenor der Reaktionen auf Zöllners Vorhaben, das er am Sonntag im Tagesspiegel publik gemacht hat: Im Prinzip nicht schlecht, aber schwer umzusetzen und von zweifelhaftem Nutzen für Schüler, Lehrer und Eltern.
Uta Schröder vom GEW-Schulleiterverband ist skeptisch, ob eine Veröffentlichung der Ergebnisse den Schulen hilft. Zwar seien die Berichte für die jeweiligen Schulen hilfreich. Bei einer Veröffentlichung aller Ergebnisse drohe aber die Gefahr, dass nur „halbe Wahrheiten“ in der Öffentlichkeit ankommen und schwierige Bedingungen mancher Schulen nicht wahrgenommen würden, sagt die Schulleiterin. Auch seien viele Lehrer und Erzieher der Meinung, dass die Inspektionen, die auf 15- bis 20-minütigen Unterrichtsbesuchen beruhen, „kein gutes Abbild des Unterrichts“ lieferten.
Schulleiter Ralf Treptow, Vorsitzender des Verbandes der Oberstudiendirektoren, hält es für fraglich, ob die Inspektionsberichte der Schulen überhaupt vergleichbar sind. Bislang ist es den Rektoren überlassen, ob sie die in der Schulkonferenz bekannt gemachten Berichte der Öffentlichkeit zugänglich machen und sie auf der Website der Schule einstellen, wie Schulleiter Treptow das bei seinem Gymnasium, der Rosa-Luxemburg-Oberschule, getan hat. Das könnte man verbindlich machen, sagt der Rektor. Da die Berichte je 30 oder 40 Seiten lang sind, zweifelt er aber daran, dass eine zentrale Veröffentlichung für alle Schulen tatsächlich mehr Transparenz brächte. Was die Veröffentlichung der Ergebnisse der Vergleichsarbeiten angeht, plädiert Rektor Treptow ebenfalls für ein abgestuftes Vorgehen. So wäre es für die Ergebnisse der Mittleren Schulabschlüsse und des Abiturs denkbar, dass jede Schule Teile der Ergebnisse im Internet veröffentlichen muss. Eine komplette Übersicht erzeuge hingegen eine nicht hilfreiche Informationsflut. Bei den Vergleichsarbeiten in den achten Klassen findet Treptow dagegen eine zentrale Zusammenstellung der Ergebnisse sinnvoll. Hier sollten aber Schulen die Möglichkeit haben, ihre Ergebnisse zu kommentieren.
Der bildungspolitische Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, Steffen Zillich, lehnt eine komplette Veröffentlichung der Testergebnisse und Berichte ab. Zwar liege eine gewisse Verantwortung für die Ergebnisse in der Macht einer jeden Schule – aber es gebe auch externe Faktoren, auf die Schulen kaum Einfluss hätten. Ihm ist wichtiger, dass bei festgestellten Defiziten Schulen durch Fortbildungen und andere Unterstützung geholfen wird. Skeptisch ist auch der Grünen-Politiker Özcan Mutlu. Sollte die Veröffentlichung zu einem Ranking, einer Art Bestenliste der Schulen führen, dann könne das für manche Schulen einen Abwärtstrend beschleunigen, indem Eltern ihre Kinder auf andere Schulen bringen.
Unter Eltern gibt es ebenfalls starke Zweifel am Sinn der neuen Idee aus dem Hause Zöllner, wie aus den Reaktionen auf der Internetseite des Tagesspiegel deutlich wird. „Es wäre schön, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass an der Schule um die Ecke die Kinder optimal unterrichtet werden“, schreibt ein Vater, der gegen einen Schulvergleich ist. „Kleine Klassen, motivierte Lehrer und eine gute Lernatmosphäre – mehr verlangen wir nicht. Ist das eventuell machbar?“ Ein anderer schreibt, adressiert an Zöllner: „Machen Sie endlich Ihren Job und sichern Sie die Qualität der Schulen. Nicht Statistiken helfen, sondern Ausstattung und Kontinuität. Überall zu kürzen und ständig alle Strukturen zu zerstören (reformieren), ist nicht der Weg.“
Veröffentlicht am 7. Oktober 2010 von opendataberlin
Daten im öffentlichen Raum sind, wenn sie mit unseren Steuermitteln finanziert sind, dann auch öffentliches Gut und quasi schon vorab bezahlt ? So wie quasi auch die Banken, die ja jetzt mit unseren Steuergeldern gerettet sind und nun wirklich schnurstracks mal alles online stellen sollten So kann man den Gedanken ja weiterdenken und landet da auf dem Dorfplatz durchaus stattfindender Debatten.
Wo endet das Ganze, wer bestimmt, wo es endet und wo fängt es an ?
Ist die Grenze wirklich nur da erreicht, wo Privatpersonen durch Gebühren Daten bezahlt haben und diese sind quasi ausgeschlossen ? Wer müsste, wenn er die Daten nutzt, dafür bezahlen ?
Das ODN, wenn sie daraus einen schönen Atlas machen ?
Alles spannende Fragen, zu denen wir derzeit mit den Akteuren in der Stadt im Gespräch sind.
Nochmal zur Erinnerung: der Stammtisch @D2B1 findet am 28. Oktober statt. Vom Austausch mit SenStadt werden wir da noch nichts berichten können, denn das Daniel Dietrich und die Mitstreiter haben ihr Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, erst am 9.November. Julia Witt
Veröffentlicht am 7. Oktober 2010 von opendataberlin
Sie interessieren sich für eine Gewerbeimmobilie oder- fläche in Berlin und möchten mehr über infrastrukturelle oder planungsrechtliche Gegebenheiten erfahren?
Mit dem Wirtschaftsatlas Berlin können Sie ausgewählte infrastrukturelle und branchenspezifische Informationen zu Flächen im gesamten Berliner Stadtgebiet abrufen Mit dem Wirtschaftsatlas Berlin können Sie ausgewählte infrastrukturelle, planungsrechtliche und branchenspezifische Informationen zu Flächen im gesamten Berliner Stadtgebiet abrufen. Über die Legende lassen sich einfach Themenebenen einblenden und für das ausgewählte Gebiet individuell zusammenstellen. So erfahren Sie beispielsweise schnell, an welche öffentlichen Verkehrsmittel eine Immobilie angeschlossen ist, welche wissenschaftliche Einrichtung sich in Ihrer Nähe befindet oder mit welchen baurechtlichen Auflagen zur Flächennutzung Sie zu rechnen haben.
Veröffentlicht am 30. September 2010 von opendataberlin
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer war klar, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin
an mindestens 5 Positionen parallel verfolgt,
um das Thema egov und od weiter zu befördern.
1. Die berlinweit offene Umfrage, was die Kunden aus Bürgerschaft und Wirtschaft wollen ! Die Bürgerin genau so wie die Migrantin !
Dazu finden Sie auf http://www.berlin.de unsere Umfrage – gestartet am 23. Sept.
2. Der apps4berlin Wettbewerb, der den Dialog mit den Anbietern eröffnet, der sichtbar machen wird, was schon geht, welche Ideen es gibt und natürlich auch, so noch weitere Daten nötig sind – gestartet am 15.Sept.
3. Die Beauftragung des Frauenhofer Instituts, die Möglichkeiten des Themas zu untersuchen und Anregungen für die Umsetzung zu geben – gestartet im August und erste Ergebnisse vorgestellt am 15.Sept.
4. Der Dialog mit Mitstreitern von NGOs, die mit ihren Hinweisen und Ideen wichtige Tipps geben können und natürlich in jeder Weise Multipliktorinnen und Botschafter in die Szene sind – die Akteure waren im Sommer im Haus und das Diskussionsangebot steht.
5. Das Anschieben und Problematisieren als strategisches Thema für das Land Berlin innerhalb des zuständigen Staatssekretärs – Steuerungsgremiums, das Ressort Wirtschaft wird dort durch Frau Almuth Nehring-Venus vertreten – geschehen am 13.09.
Natürlich ist noch viel zu tun und wir freuen uns auf weitere Anregungen.