Wikimedia zum Start des Portals #opendataberlin


Einer derjenigen, die das Projekt Offene Daten auch im Rahmen der Aktionsplattform opendataberlin inhaltlich, aber auch mit stetigem Engagement begleiten, ist Sebastian Sooth, vielen bekannt durch seine Co-working Aktivitäten nicht nur in Berlin. Ebenfalls seit Jahren ein Schwerpunktthema seiner Arbeit ist die Entwicklung von Mitsprache und Teilhabe an politischen Meinungsbildungsprozessen. Seit 2011 ist er Projektmanager bei Wikimedia und auch in dieser Funktion ein aufmerksamer, kritischer und kollegialer Mitstreiter. An der Stelle mal ganz explizit ein DANKESCHÖN für die Unterstützung und hier sein Beitrag zum heutigen Start des Portals.

http://blog.wikimedia.de/2011/09/14/berliner-open-data-portal-gestartet-berlin-gibt-daten-frei/

Einladung zum „berlin open data day 2011 “ am 18.5.


Save the date / Einladung zum „Berlin Open Data Day 2011“ ( 18. Mai 2011 )

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitstreiter aus Politik und Verwaltung,
Aktive in Organisationen und Verbänden,

die Diskussion um Bürgerbeteiligung und Transparenz von Politik und Verwaltung erreicht eine neue Dimension und Qualität. Der inzwischen nahezu überall und jederzeit verfügbare Internetzugang, neue Möglichkeiten für schnelle Informationsweitergabe und Mitbestimmung unterstützen diesen gesellschaftlichen Wandel, sie machen neue Formen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung in ausnahmslos allen Politikfeldern möglich. Die Zivilgesellschaft möchte sich zunehmend mit konkreten Ideen und kreativen Lösungen in die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und die Entwicklung des Gemeinwohls aktiv einbringen. Von besonderer Bedeutung für alle Akteure – Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Bevölkerung – sind dabei gegenseitiges Verständnis der Handlungsmöglichkeiten und die Schaffung von Vertrauen. „Offen Daten“ – oder „Open Data“ – sind ein Schlüsselelement für Transparenz, Bürgerbeteiligung und zukünftige neue Formen der Zusammenarbeit. Akteure aus Politik, Verwaltung, Medien – aber auch Bürger fragen sich:
Was ändert sich dadurch ?
Was bedeutet das für die eigene Arbeit ?
Wie kann ich das nutzen ?

Wir möchten Sie herzlich einladen, den Stand der Debatten zu diesen Themen kennen zu lernen und mit Akteuren aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Organisationen zu diskutieren. Am 18. Mai wollen wir mit praktischen Beispielen verdeutlichen, was mit Open Data möglich sein wird. Wir möchten Verständnis, Akzeptanz und Begeisterung schaffen, um für Berlin gemeinsam neue Chancen und Perspektiven zu entwickeln.

Mit bestem Gruß

Julia Witt
stellvertretend für die
Aktionsplatform opendataberlin

In der Aktionsplattform opendataberlin #D2B1 engagieren sich
– open data network http://opendata-network.org/
– gov 2.0 Netzwerk http://www.gov20.de/
– Institut Fraunhofer Focus Fraunhofer Focus
– Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin http://www.berlin.de/sen/inneres/index.html
– Projekt Zukunft http://www.berlin.de/projektzukunft/
– Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Berlin http://www.berlin.de/sen/wtf/index.html
– Open Knowledge Foundation Deutschland

Ablauf
13.30 Uhr Begrüßung durch den Gastgeber, Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Harald Wolf
13.45 Uhr Offene Verwaltung – Partizipation und Teilhabe, Grenzen und Chancen Anke Domscheit-Berg gov 2.0 netzwerk
14.10 Uhr Open Data als Chance und Demokratiemotor, Daniel Dietrich odn
14:30 Uhr Bedeutung von Open Data für Berlin ( Statement Vertreter des Landes )

15:00 Kaffeepause

15.30 Open Data in der Praxis – wir stellen erfolgreiche Projekte und Modelle vor
16:30 „Open Berlin“ – Podiumsdiskussion zum Ausblick
ab 17:30 Uhr Ausklang mit gemütlichem Austausch

Der 1. Berlin Open Data Day – hier treffen sich Entscheider Neugierige Skeptiker Netzpolitiker der Berliner Parteien Verwaltungsmitarbeiter … und alle Anderen
Seien Sie dabei ! Hashtag #boddy11

Der Planungsprozess ist gestartet, Sie finden hier jeweils die aktuelle Fassung.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Einladung in Ihrem Netzwerk an Interessierte weiterleiten !
Danke

Politik der freien Daten – Artikel in Kommune21


http://www.kommune21.de/web/de/politik,293_0_0_82.5,11392

Paris City has launched its own Open Data Platform


Dear all, Paris City has launched its own Open Data Platform!! In French at this stage…
I let you all discover it : http://opendata.paris.fr/opendata/jsp/site/Portal.jsp
All best,

Jonathan BARTOLI
French and European Project Officer
jonathan.bartoli//capdigital.com
Cap Digital, Business Cluster For Digital Content and Services
Passage de l’Innovation, 74 rue du Faubourg Saint-Antoine 75012 Paris – France
Web site: http://www.capdigital.com | Event guide: http://www.digitallyours.fr
Twitter : Cap_Digital | Facebook : http://www.facebook.com/capdigital

Robert Harm, unser Freund und Webprofi aus Austria, hat seine Visualisierung der Budgetkürzungen v2.0 veröffentlicht


und allen gedankt, die ihn mit Anregungen unterstützt haben

Neu: „Design meets Data“ am 29. November


Von Friedrich Lindenberg | Veröffentlicht am: 12. November 2010
Am 29. November wird es ein erstes Treffen von DESIGN MEETS DATA geben, einem losen Zusammenschluss von Designern und Entwicklern, Aktivisten und Experten verschiedenster Fachrichtungen, die auf den Gebieten Datenvisualisierung, Data-Driven Journalism und Open Data arbeiten oder sich dafür interessieren.

Das Treffen wird mit zwei Vorträgen von Georgi Kobilarov (Uberblic) und Friedrich Lindenberg (OKFN) starten und anschließend in ein informelles Meet & Greet übergehen. Stattfinden wird das Ganze am 29.11. um 18 Uhr in den Räumen von

impakt berlin
Erkelenzdamm 59-61
10999 Berlin
http://goo.gl/maps/TaC6

Wer vorbeikommen oder über zukünftige Treffen auf dem Laufenden gehalten werden möchte, kann sich unter http://bit.ly/ab88x9 in die Mailingliste eintragen.

Lesetipp


Ein lesenswertes Interview in der Zeit
http://blog.zeit.de/open-data/2010/11/12/innenministerium-rohdaten-lohmann/

___________________________________________________

From: Lorenz Matzat to: Witt, Juliane
Sent: 12.11.2010 21:08:19
Subject: mein text in ihrem blog

Hallo Frau Witt, Sie geben vollständig das Interview wieder, was ich geführt habe. Das ist aus mehreren Gründen nicht in Ordnung:
Das Urheberrecht dieses Textes liegt bei mir. Zeit.de hat dafür
Nutzungsrechte erworben. Die Texte dort unterliegen keiner Creative
Commons Lizenz und ich habe den Text auch nicht Darüberhinaus linken sie nicht einmal auf die Orignialquelle, was das mindeste wäre.
… Ich würde Sie also bitten, den Text in seiner vollen Länge von Ihrer
Seite zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, Lorenz Maztat
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P.S.:….ich hatte mir erlaubt, den Text hier abzulegen, weil ich diese Adresse nicht als eitle Form der Bloggerei im Sinne von Selbstdarstellung verstehe, sondern als eine Bibliothek zum Thema, als Tippsgeben für Akteure. Ich finde den Zeit Blog von Lorenz Matzat excellent und es war meine Absicht, die Community hier darauf hinzuweisen. Natürlich habe ich ihn heraus genommen. Julia

Digitale Linke – gibt’s denn sowas ?


Hier ein Positionspapier vom 5. Oktober

„it’s the internet“ – Digitale Gesellschaft in der LINKEN Programmdebatte

Über die Netzkämpfer für Offenheit ( guter Titel der Süddeutschen )


„Friedrich Lindenberg zum Beispiel veröffentlicht keine Geheimdokumente und wird nicht vom FBI gejagt – schon der Name seines Projekts, www.Offenerhaushalt.de wirkt wenig glamourös. Im Kern geht es aber ebenfalls um Transparenz: Auf der Internetseite visualisieren Lindenberg und seine Mitstreiter die einzelnen Posten des Bundeshaushalts, um sie so in Relation zueinander zu setzen und Veränderungen darzustellen. Der Vorteil für den Bürger: Er kann sehen, wie sich die verschiedenen Ausgabenposten zueinander verhalten, abstrakte Zahlen werden begreifbar – zum Beispiel bei der Gegenüberstellung von Verteidigungs- und Entwicklungshaushalt.“
Den ganzen Artikel lesen:
http://www.sueddeutsche.de/digital/politische-transparenz-durch-das-internet-die-netzkaempfer-fuer-offenheit-1.1020020

EU Gerichtshof kippt Online Veröffentlichung von Agrarsubventionen


http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-agrarsubentionen-europaeischer-gerichtshof-kippt-online-veroeffentlichung-1.1021379″
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 110/10
Luxemburg, den 9. November 2010
Presse und Information
Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-92/09 und C-93/09
Volker und Markus Schecke GbR und Hartmut Eifert / Land Hessen
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über
die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Landwirtschaftsfonds sind
teilweise ungültig
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer
solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel
der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme
Nach dem für die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
geltenden Unionsrecht gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche
Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Beträge, die jeder Begünstigte aus diesen
Fonds erhalten hat1.
Auf der Internetseite der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werden die
Namen der Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln, der Niederlassungs- oder Wohnort der
Empfänger mit Postleitzahl und die Höhe der Jahresbeträge bereitgestellt. Die Seite ist mit einer
Suchfunktion ausgestattet.
Die Volker und Markus Schecke GbR, ein landwirtschaftlicher Betrieb (Rechtssache C-92/09), und
Hartmut Eifert, Inhaber eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs (Rechtssache C-93/09),
hatten für das Wirtschaftsjahr 2008 bei der zuständigen lokalen Behörde Anträge auf
Agrarbeihilfen aus dem EGFL und dem ELER gestellt, denen mit Bescheiden vom Dezember 2008
entsprochen wurde.
Mit ihren Klagen haben die Volker und Markus Schecke GbR und Hartmut Eifert beim
Verwaltungsgericht Wiesbaden beantragt, das Land Hessen zu verpflichten, die sie betreffenden
Daten nicht zu veröffentlichen. Da das nationale Gericht in den Rechtsvorschriften der
Europäischen Union über die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Daten durch die Bundesanstalt
einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten
sieht, hat es den Gerichtshof ersucht, die Gültigkeit dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.
Der Gerichtshof stellt fest, dass sich die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
anerkannte Achtung des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten auf
jede Information erstreckt, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betrifft, dass
aber auch Einschränkungen des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten gerechtfertigt
sein können, wenn sie denen entsprechen, die im Rahmen der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geduldet werden.
1
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(ABl. L 209, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 des Rates vom 26. November 2007 (ABl. L 322, S. 1)
geänderten Fassung und Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1290/2005 hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die
Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 76, S. 28).
http://www.curia.europa.eu
Die Veröffentlichung von Daten mit den Namen der Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln und
der genauen Beträge, die sie erhalten haben, auf einer Internetseite stellt, wie der Gerichtshof
weiter ausführt, aufgrund der Tatsache, dass Dritte Zugang zu diesen Daten erhalten, eine
Verletzung des Rechts der betroffenen Empfänger auf Achtung ihres Privatlebens im Allgemeinen
und auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten im Besonderen dar. Eine solche Verletzung ist nur
dann gerechtfertigt, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist, den Wesensgehalt dieser Rechte achtet
und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist und den von der
Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des
Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entspricht. Außerdem müssen sich die
Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf
das absolut Notwendige beschränken.
Der Gerichtshof befindet in diesem Zusammenhang, dass zwar in einer demokratischen
Gesellschaft die Steuerzahler einen Anspruch darauf haben, über die Verwendung der öffentlichen
Gelder informiert zu werden, dass aber gleichwohl eine ausgewogene Gewichtung der
verschiedenen beteiligten Interessen vor dem Erlass der angefochtenen Bestimmungen die
Prüfung der Frage durch die betreffenden Organe erforderte, ob die Veröffentlichung von Daten
unter namentlicher Nennung aller betroffenen Empfänger und der genauen Beträge, die jeder von
ihnen aus dem EGFL und dem ELER erhalten hat, in jedem Mitgliedstaat auf einer speziellen frei
zugänglichen Internetseite – und zwar ohne dass nach Bezugsdauer, Häufigkeit oder Art und
Umfang der erhaltenen Beihilfen unterschieden wird – nicht über das hinausging, was zur
Erreichung der verfolgten berechtigten Ziele erforderlich war. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass
der Rat und die Kommission bestrebt gewesen wären, hinsichtlich natürlicher Personen als
Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln eine solche ausgewogene Gewichtung vorzunehmen.
Der Gerichtshof gelangt somit zu dem Ergebnis, dass der Rat und die Kommission die durch
die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Grenzen
überschritten haben, indem sie die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten aller
natürlichen Personen, die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln sind, vorgeschrieben
haben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während deren sie solche
Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu
unterscheiden. Insoweit erklärt der Gerichtshof daher bestimmte Vorschriften der
Verordnung Nr. 1290/2005 und die Verordnung Nr. 259/2008 als Ganzes für ungültig.
In Anbetracht der großen Zahl von Veröffentlichungen, die in den Mitgliedstaaten auf der
Grundlage von Rechtsvorschriften erfolgt sind, die als gültig angesehen wurden, erkennt der
Gerichtshof darauf, dass die festgestellte Ungültigkeit dieser Bestimmungen nicht zulässt,
die Wirkungen der Veröffentlichung der Listen von Empfängern von EGFL- und ELER-Mitteln in
Frage zu stellen, die die nationalen Behörden in der Zeit vor dem Tag der Verkündung des
Urteils in diesen Rechtssachen vorgenommen haben.

Pressekontakt:(+352) 4303 3255 http://www.curia.europa.eu